Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder - mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg und nicht mehr als 8 Sitzplätzen außer dem Führersitz.

Anhänger dürfen mitgeführt werden, wenn:

- das zulässige Gesamtgewicht der Kombination ( Zugfahrzeug und Anhänger ) ein      Gewicht von 3500 kg nicht übertseigt.



Mindestalter : 18 Jahre / bei "begleitetem Fahren" ( BF 17 ) 17 Jahre

Befristung: keine

Gleichzeitiger Erwerb:   Klasse AM