Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder - mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3500 kg und nicht mehr als 8 Sitzplatzen außer dem Führersitz.

Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg dürfen mitgeführt werden.

Mindestalter: 18 Jahre

Vorbesitz: Klasse B

Befristung: 5 Jahre

Gleichzeitiger Erwerb: C1