Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder - mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3500 kg und nicht mehr als 8 Sitzplatzen außer dem Führersitz.
Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg dürfen mitgeführt werden.
Mindestalter: 18 Jahre
Vorbesitz: Klasse B
Befristung: 5 Jahre
Gleichzeitiger Erwerb: C1