Klasse CE
Kombination aus Kraftfahrzeugen der Klasse C und Anhängern mit mehr als 750 kg zulässiger Gesamtmasse.
Mindestalter: 21 Jahre
Vorbesitz: Klasse C
Befristung: 5 Jahre
Gleichzeitiger Erwerb: C1E, BE, T; DE bei Vorbesitz D
Klasse CE
Kombination aus Kraftfahrzeugen der Klasse C und Anhängern mit mehr als 750 kg zulässiger Gesamtmasse.
Mindestalter: 21 Jahre
Vorbesitz: Klasse C
Befristung: 5 Jahre
Gleichzeitiger Erwerb: C1E, BE, T; DE bei Vorbesitz D