Klasse CE

Kombination aus Kraftfahrzeugen der Klasse C und Anhängern mit mehr als 750 kg zulässiger Gesamtmasse.

Mindestalter:  21  Jahre

Vorbesitz: Klasse C

Befristung: 5 Jahre

Gleichzeitiger Erwerb: C1E, BE, T; DE bei Vorbesitz D