Erweiterung der Klasse B mit 96 Schlüsselnummer

Fahrzeuge der Klasse B

Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder - mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg und nicht mehr als 8 Sitzplätzen außer dem Führersitz.

Anhänger dürfen mitgeführt werden, wenn:

- das zulässige Gesamtgewicht der Kombination ( Zugfahrzeug und Anhänger ) ein      Gewicht von 3.500 kg  übersteigt, aber nicht mehr als 4.250 kg beträgt


Die Klasse B mit 96 Schlüssel ist keine eigene Fahrerlaubnisklasse sondern eine Erweiterung der Klasse B.

- Voraussetzung:   eine 7 stündige Fahrerschulung in einer Fahrschule

- Vorlage:              Teilnahmebestätigung der Fahrschule

Die Klasse dient hauptsächlich zum Führen von Wohnwagengespanne. Die bisherige Regelung, wonach die Gesamtmasse des Anhängers, die Leermasse des Zugfahrzeugs nicht überschreiten darf, entfällt mit Einführung des Schlüssels 96.