Das "Begleitete Fahren ab 17"


Ziel dieses Modellversuches ist es, die Verkehrssicherheit junger Fahrer zu erhöhen und nach den ersten veröffentlichten Statistiken gelingt dieses auch sehr gut.                                                                                                     Der Modellversuch endet mit Ablauf des 31. Dezember 2009.                         Wie es dann weiter gehen wird ist offen, aber die Zahlen sprechen eine deutliche Sprache für das "Begleitete Fahren ab 17".

Die Ausbildung und Prüfung ist deckungsgleich mit der, der Klasse B.
Der Unterschied zur Klasse B ist, dass der Bewerber nach der Prüfung "keinen Führerschein" ausgehändigt bekommt, sondern eine befristete Prüfbescheinigung, über die erfolgreich abgelegte Prüfung.                         Diese Prüfbescheinigung gilt nur in Deutschland und berechtigt nur zum Führen von Kraftfahrzeugen der Klasse B, wenn ein in der Prüfbescheinigung eingetragener "Begleiter" die Fahrt begleitet.
Dies gilt bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres.

Die Klassen M, L und S dürfen hingegen ohne Begleiter gefahren werden,     da das Mindestalter für diese Klassen erreicht ist.
( Die Prüfbescheinigung ist mitzuführen! )

Das Mindestalter zu Beginn der Ausbildung muß 16 1/2 Jahre betragen.

Anforderungen an den Begleiter:
- Mindestalter 30 Jahre
- Mindestens 5 Jahre ununterbrochener Besitz der Fahrerlaubnis Klasse B
- maximal 3 Punkte im Verkehrszentralregister in Flensburg
- weniger als 0,5 Promille Blutalkohol während der Fahrt
- der Begleiter darf nicht aktiv in die Fahrtätigkeit eingreifen

Wir empfehlen jedem Begleiter, an einem "Einführungsseminar für Begleiter" in unserer Fahrschule teilzunehmen!