EU - Richtlinie

besagt, dass Führerscheine nicht mehr unbefristet erteilt werden dürfen und bestimmt einen einheitlichen Kartenführerschein.

- in Deutschland wurde die höchstzulässige Gültigkeitsdauer gewählt:

  Führerscheine werden auf 15 Jahre befristet.

- Diese Gültigkeitsdauer bezieht sich nicht auf die Fahrerlaubnis, sondern nur auf das

  Führerscheindokument.

- Die Versäumnis der Frist hat lediglich ein Bußgeld zur Folge. Es handelt sich in diesen Fällen

  nicht um ein Fahren ohne Fahrerlaubnis, demnach keine Straftat.

- Die Verlängerung erfolgt ohne die Voraussetzung einer Gesundheitsprüfung und dient der

  Aktualisierung von Personalien und Foto.

- Alle Führerscheine die vor dem 18.01.2013 ausgestellt wurden, müssen bis spätestens

  2033 umgetauscht werden.