Kombinationen aus Kraftfahrzeugen der Klasse D und Anhängern mit mehr als
750 kg zulässiger Gesamtmasse.

Mindestalter: 21 Jahre

Vorbesitz: Klasse D    /  Bei Vorbesitz Klasse CE wird DE automatisch zuerkannt

Befristung: 5 Jahre

Gleichzeitiger Erwerb: BE: C1E bei Vorbesitz C1