Kombinationen aus Kraftfahrzeugen der Klasse D und Anhängern mit mehr als
750 kg zulässiger Gesamtmasse.
Mindestalter: 21 Jahre
Vorbesitz: Klasse D / Bei Vorbesitz Klasse CE wird DE automatisch zuerkannt
Befristung: 5 Jahre
Gleichzeitiger Erwerb: BE: C1E bei Vorbesitz C1